Wenn Sie Ihre Immobilie für touristische Zwecke vermieten möchten, ist die Gründung einer d.o.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) eine zu empfehlende Maßnahme.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Unternehmensform liegt in der steuerlichen Handhabung. Verdient der Vermieter mehr als 39.816,84 Euro jährlich mit der Vermietung, unterliegt er dem Mehrwertsteuersystem. In diesem Fall muss der Vermieter Einkommensteuer auf Basis seiner tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zahlen.
Der Steuersatz liegt bei 20 % für Beträge bis 47.780 Euro jährlich und steigt auf 30 %, wenn der Betrag darüber hinausgeht.
Unterhalb dieser Einkommensgrenzen fällt eine sogenannte Bettensteuer an. Diese unterscheiden sich je nach zuständiger Gemeinde und betragen zwischen 350 EURO – 1.500 EURO.
Im Vergleich dazu ist der Gewinnsteuersatz für Unternehmen mit einer d.o.o. deutlich günstiger. Dieser liegt bei 10 % für Gewinne bis zu 1 Million Euro und 18 % für höhere Einnahmen.
Diese steuerlichen Vorteile machen die Gründung einer Gesellschaft besonders attraktiv.
Darüber hinaus bietet die d.o.o. als juristische Person größere Chancen für Fördermittel. Vermieter können sich leichter für Programme des Ministeriums für Tourismus sowie für EU-Fördermittel im Rahmen der Programme für ländliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit bewerben. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei der Gründung einer d.o.o. mehrere Geschäftstätigkeiten unter einer Gesellschaft geführt werden können. Dies ermöglicht es Unternehmern, verschiedene Geschäftsfelder zu kombinieren, ohne zusätzliche Verwaltungs- oder Steuerkosten zu verursachen.
Die Körperschaftssteuer in Kroatien beträgt 10% auf Gewinne bis zu 1 Million Euro. Kroatien gilt als steuerlich attraktiver Standort für Immobilienbesitzer, Firmengründer und Ruheständler. Als EU-konforme Steueroase bietet das Land vorteilhafte steuerliche Bedingungen und ein umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen, einschließlich eines mit Mauritius.
Diese Regelungen ermöglichen es, hohe Steuern legal zu umgehen und attraktive steuerliche Vorteile zu nutzen. Dadurch wird Kroatien zunehmend als bevorzugter Standort für steuerbewusste Investoren und Unternehmer in der EU angesehen.
Die Einkommensteuersätze wurden erheblich gesenkt, was den Standort für Selbstständige und Unternehmer noch attraktiver macht.
Diese Änderungen betreffen sowohl die Besteuerung von Einkommen aus selbstständiger Arbeit als auch Unternehmensgewinnen. Zudem wurde die Besteuerung von Personen abgeschafft, die durch andere Einkünfte bis zum Fünffachen ihrer Bemessungsgrundlage erzielen.
Einkommen über ca. 48.000 € jährlich wird mit 20 Prozent besteuert, während Einkünfte oberhalb dieser Grenze mit 30 Prozent belegt werden.
Die neuesten Anpassungen der Unternehmenssteuerregelungen in Kroatien betreffen vor allem die Gewinnbesteuerung. Steuerzahler, die einen Jahresgewinn von bis zu 1 Million Euro erzielen, profitieren von einer Senkung des Steuersatzes von 12 Prozent auf 10 Prozent. Es zielt darauf ab, kleinen und mittleren Unternehmen eine Entlastungzu verschaffen und die Wirtschaft zu fördern.
Ein weiterer Schritt betrifft die Quellensteuer auf Dividenden und Gewinnbeteiligungen, die an ausländische Aktionäre oderGesellschafter ausgezahlt werden.
Der Satz wurde von 12 Prozent auf 10 Prozent gesenkt, was die steuerliche Belastung für internationale Investoren verringert und Kroatien als attraktiveren Standort für Investitionen positioniert.
Zusätzlich gibt es steuerliche Entlastungen für Unternehmen durch die Möglichkeit, Forderungen abzuschreiben. Dies betrifft Forderungen gegenüber nicht verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, die zuvor wertberichtigt wurden. Diese Regelung soll verhindern, dass Kreditinstitute Forderungen an Forderungsankaufsstellen verkaufen und bietet den Unternehmen so mehr finanziellen Spielraum.
Die Besteuerung von Immobilientransaktionen in Kroatien ist vielschichtig und umfasst mehrere Steuerraten und Regelungen. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien durch Privatpersonen werden mit einem Standardsteuersatz von 20 % besteuert, wobei zusätzlich eine städtische Steuer erhoben wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den steuerpflichtigen Gewinn durch zulässige Ausgaben und Anpassungen aufgrund der Inflation zu reduzieren. In Fällen, in denen mehrere Immobilientransaktionen als eine steuerpflichtige Tätigkeit betrachtet werden, gelten besondere steuerliche Vorschriften.
Seit 2019 unterliegt der Erwerb von Immobilien der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 %, die gemäß dem Grunderwerbssteuergesetz bei jedem Kauf oder Erwerb von Immobilieneigentum fällig wird.
Diese Regelungen betreffen sowohl den Verkauf von Immobilien durch Privatpersonen als auch den Erwerb von Immobilieneigentum.
Die Vielzahl an Steuervorschriften und -sätzen verdeutlicht die Komplexität der Besteuerung von Immobilientransaktionen in Kroatien und zeigt, wie wichtig es ist, die geltenden Gesetze und Regelungen genau zu prüfen und einzuhalten.
Die Grunderwerbssteuer entfällt, wenn der Liegenschaftserwerb der Umsatzsteuer unterliegt. Dies ist häufig bei Neubauten der Fall, die dem Umsatzsteuergesetz unterliegen, und wenn der Verkäufer im kroatischen Umsatzsteuersystem registriert ist (vor der ersten Bewohnung oder innerhalb der ersten zwei Jahre nach Nutzung).
Dank dieser Regelungen gilt Kroatien als eines der europäischen Länder mit den günstigsten Steuersystemen für Immobilien. Diese Befreiungen machen den Erwerb und die Übertragung von Immobilien steuerlich attraktiv und senken die Kosten für viele Beteiligte.