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Das kroatische Handelsrecht

Das kroatische Handelsrecht weist viele Ähnlichkeiten mit dem deutschen Gesellschaftsrecht auf, wobei es einige spezifische Unterschiede gibt. Es kennt grundsätzlich die gleichen Unternehmensformen, jedoch sind nahezu alle Gesellschaftsformen, mit Ausnahme von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, juristische Personen, die eine uneingeschränkte Rechtspersönlichkeit besitzen.

Diese Struktur wurde in weiten Teilen an das EU-Recht angepasst, insbesondere im Hinblick auf die EU-weite Anerkennung von Unternehmensbezeichnungen. Ein bemerkenswerter Punkt des kroatischen Handelsrechts ist die Regelung zu den Firmennamen: Diese müssen sich eindeutig von anderen unterscheiden, und zwar nicht nur auf regionaler Ebene der Handelsgerichte, sondern auch auf nationaler Ebene der Republik Kroatien.

Symbolbild Handelsrecht

Zudem ermöglicht der Beitritt Kroatiens zur EU, dass Firmenbezeichnungen auch in den Amtssprachen der anderen EU-Mitgliedstaaten verwendet werden können. Allerdings bleibt die Verwendung des Begriffs „Kroatien“ im Firmennamen weiterhin an eine ausdrückliche Genehmigung des kroatischen Verwaltungsministeriums gebunden. Erst mit der Eintragung ins Gerichtsregister eines zuständigen Handelsgerichts erhält eine Gesellschaft die Eigenschaft einer juristischen Person.

Flagge der Europäischen Union
Flagge Kroatien

Alle Änderungen, die eine Gesellschaft betreffen, müssen ebenfalls ins Gerichtsregister eingetragen werden. Das Gerichtsregister wird bei den jeweils zuständigen Handelsgerichten geführt und ist öffentlich zugänglich.

Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht besteht darin, dass in Kroatien die Gesellschafter im Handelsregister offen eingetragen sind, was bedeutet, dass ihre Identität öffentlich einsehbar ist. Im Gegensatz dazu müssen in Deutschland Gesellschafter erst auf Antrag in einer gesonderten Gesellschafterliste eingesehen werden.

Zu den wichtigsten Kapitalgesellschaften in Kroatien gehören die „Društvo s ograničenom odgovornošću“ (d.o.o.), also die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und die „Dioničko drušvo“ (d.d.), die Aktiengesellschaft.

Eine d.o.o. kann zu jedem gesetzlich zugelassenen Zweck von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Die Haftung der Gesellschaft beschränkt sich auf ihr Vermögen, während die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer übernommenen Stammkapitaleinlage haften. Eine Ein-Mann-GmbH ist ebenfalls zulässig.

Hände mit Geschäftspapiere
Unterschrift auf Geschäftspapier

Die Gründung einer d.o.o. erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag (društveni ugovor), der von den Gesellschaftern unterzeichnet wird. Wird die Gesellschaft von nur einer Person gegründet, ersetzt eine einseitige Gründungserklärung (Izjava o osnivanju) den Gesellschaftsvertrag. Bei der Gründungsakte müssen notariell beurkundet werden.
Das Mindeststammkapital einer d.o.o. beträgt 2.700 EUR, wobei auch Sach- oder Rechtseinlagen anerkannt werden, die vor der Eintragung ins Handelsregister vollständig erbracht werden müssen.

Für die Geschäftsführung einer d.o.o. kann jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person bestellt werden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Ein weiterer bedeutender Schritt im kroatischen Handelsrecht ist die Einführung eines beschleunigten Verfahrens zur Schließung einer Gesellschaft, bei dem das übliche Liquidationsverfahren umgangen werden kann. Die Schließung der Gesellschaft erfolgt durch eine Erklärung der Gesellschafter, dass keine Schulden gegenüber Gläubigern bestehen. Allerdings haften die Gesellschafter im Rahmen dieses Verfahrens noch bis zu zwei Jahre nach der Beendigung der Gesellschaft gesamtschuldnerisch.

Preise

Bei der Gründung eines Unternehmens in Kroatien bieten wir umfassende Dienstleistungen an: Wir stellen alle erforderlichen Rechtsdokumente für die Gründung vor dem Handelsgericht und dem Ministerium für Statistik bereit.

Zudem überprüfen wir die Verfügbarkeit des Firmennamens und kümmern uns um den Firmensitz sowie die Geschäftsadresse, auch als Kontaktadresse mit Behörden.

Wir bereiten die Notarunterlagen vor, unterstützen bei der Einzahlung des Stammkapitals für die d.o.o. oder j.d.o.o., helfen bei der Auswahl einer Bank und der Eröffnung eines Geschäftskontos.

Außerdem beantragen wir die persönliche Identifikationsnummer (OIB) und die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer für das Unternehmen.

Pauschal ab
1.450€
zzgl. gesetzl. Mwst.

Nicht enthalten sind:
Notarkosten ca. *450€
FINA/Finanzagentur ca. *30€
Stempelerstellung ca. *30€
Firmenstammeinlage d.o.o. 2.500€
* zzgl. gesetzl. MwSt.

Optionale Leistungen
Beratung und Betreuung auf Deutsch

  • Buchhaltungsservice mit Steuererklärung ab *170€ mtl.
  • Erstellung von d.o.o. Gesellschaftsverträgen, je nach Aufwand und Anforderung
  • Bereitstellung einer Firmenadresse
  • Post- und Telefonische Servicearbeiten
* Abhängig von den tatsächlichen Arbeits- und Leistungsumfang
Zwei Computer-Bildschirme
Zwei Geschäftsleute am Laptop
Realcon Group d.o.o.
Milutina Baraca 66A
HR 51000 Rijeka

OIB: 653 293 813 50

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D 82386 Oberhausen,
Deutschland

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